Führungsstelle und Stab

Die Führungsstelle des Technischen Hilfswerk (THW-FüSt) wird von der Fachgruppe Führung/Kommunikation errichtet und betrieben. Diese kann sowohl mobil als auch ortsfest sein und kann für verschiedenen Einsatzoptionen genutzt werden. Die Führungsstelle ist der Einsatzleitung des Bedarfsträgers im Rahmen der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr unterstellt. Der Leiter der THW- Führungsstelle wird grundsätzlich durch das Technische Hilfswerk bestimmt, kann aber auch vom Bedarfsträger gestellt werden.

Die Aufbauorganisation der THW-Führungsstelle ist lageabhängig. Im Regeleinsatz arbeitet die THW-Führungsstelle stabsmäßig. Bestandteile des Stabes sind:

 

  • Sachgebiet 1 (S1 - Personal, innerer Dienst - Stellen u.a. Einsatz- und Reservekräfte bereit)
  • Sachgebiet 2 (S2 - Lage -  Stellen die Lage fest sowie dar und führen Einsatzdokumentation)
  • Sachgebiet 3 (S3 - Einsatz – Planen und durchführen den Einsatz)
  • Sachgebiet 4 (S4 - Logistik - Führen u.a. Versorgungsstellen und Materialverwaltung)
  • Sachgebiet 5 (S5 - Medienbetreuung – Erstellt Pressemitteilungen, betreut Presse und Medien)
  • Sachgebiet 6 (S6 - Telekommunikation – Sicherstellung und Durchführung der Kommunikation)

 

Hierbei kann je nach Lage das Sachgebiet S5 (Medienbetreuung) eingerichtet werden. Grundsätzlich wird der Stab der THW-Führungsstelle von dem Leiter Stab geführt. Dieser kann durch die Fachgruppe Führung/ Kommunikation gestellt werden. Der Stab kann intern des Technischen Hilfswerks um technische Berater ergänzt werden. Auch externe Fachberater, Verbindungspersonen und sonstige Fachleute können, je nach der Lage, Bestandteil der Aufbauorganisation des Stabes der THW-Führungsstelle sein.